Vorschriften

Mit Neutrakon® auf Nummer sicher!

 

Neutralisationspflicht? Ein Wegweiser!

 

Eine Pflicht zur Neutralisation kann sich entweder aus der DWA-ATV-A251 oder den Entwässerungssatzungen der jeweiligen Gemeinde/Zweckverbands ergeben.

 

Die Entwässerungssatzungen der Gemeinden und Zweckverbände regeln die Einleitungsbestimmungen von Abwasser. Die Regelung zu Neutralisation von sauren Kondensaten aus Brennwertkesseln fällt sehr unterschiedlich aus.  Aus diesem Grund sollte immer die lokale Entwässerungssatzung bezüglich einer Neutralisationspflicht geprüft werden.

 

In Deutschland regelt das Arbeitsblatt ATV- DWK- A 251 Ausgabe 11/2011 die Neutralisationspflicht von sauren Kondensaten. Auch empfehlen wir eine Überprüfung der Einleitungsbedingungen der örtlichen Wasserbehörde. Eine generelle Neutralisationspflicht besteht:

  1. Bei Ableitung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen.
  2. Wenn bei Gebäuden und Grundstücken die Entwässerungsleitungen nicht den Materialanforderungen nach Abschnitt 5.3. ATV A 251 entsprechen.
  3. Bei Gebäuden, die die Bedingungen der ausreichenden Vermischung nach Abschnitt 4.1.1. ATV 251 nicht entsprechen.

Ca. 80% der Heizungen werden im Altbau installiert. Eine Überprüfung ob die Abwasserrohre den Anforderungen entsprechen, ist oft schwer zu gewährleisten bzw. sehr aufwendig. Mit Neutrakon® werden rechtliche Anforderungen zu 100% erfüllt!

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